AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
§ 1 Allgemeines
1) Unsere Vertragspartner werden nachfolgend als Auftraggeber, die Diva Personalmanagement GmbH als DIVA AGENTUR bezeichnet.
2) Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge, welche die DIVA AGENTUR mit ihren Auftraggebern abschließt. Sie gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, es sei denn, dass sich DIVA AGENTUR damit ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt.
§ 2 Leistungsumfang
1) Die DIVA AGENTUR vermittelt ihrem Auftraggeber Models/Hostessen/Promotoren für Modeschauen, Werbeaufnahmen, Messebetreuung und ähnliche Veranstaltungs- und Promotionaktionen. Sie übernimmt lediglich die Vermittlung der Models/Hostessen/Promotoren und fungiert nicht als Veranstalter.
2) Für den Inhalt, insbesondere die Richtigkeit der von dem Model/Hostess/Promoter gemachten Angaben, trägt das Model/die Hostess/der Promoter die alleinige Verantwortung. Die DIVA AGENTUR ist nicht verpflichtet, diese Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und übernimmt keine Gewährleistung für die von den Models/Hostessen/Promotoren angegebenen Eigenschaften.
3) Die Models/Hostessen/Promotoren werden von der DIVA AGENTUR entsprechend den Auftragsanforderungen ausgewählt und können kurzfristig, aus wichtigen Gründen auch noch nach Veranstaltungsbeginn, ausgetauscht werden.
4) Zu den Leistungen des Auftragnehmers zählen alle Sach- und Dienstleistungen, die im Vertrag aufgeführt sind.
5) Alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen und von DIVA AGENTUR angelieferten Gegenstände und Materialien mit Ausnahme der Lebensmittel und Getränke stehen und bleiben im Eigentum des DIVA AGENTUR und müssen unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung an DIVA AGENTUR zurückgegeben werden. Fehlmengen werden nach Rückgabe und Prüfung der restlichen Gegenstände zu Wiederbeschaffungspreisen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Getränke, die auf Kommissionsbasis geliefert werden, werden nur dann zurückgenommen, wenn die Behältnisse weder angebrochen noch beschädigt sind.
§ 3 Vertragsschluss
1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn uns vom Auftraggeber ein schriftlicher Auftrag erteilt wird.
2) Soweit sich während des Einsatzes der Models/Hostessen/Promotoren herausstellt, dass weitere, im ursprünglichen Auftrag noch nicht enthaltene Leistungen erforderlich werden, muss dies mit der DIVA AGENTUR schriftlich vereinbart werden. Die Models/Hostessen/Promotoren sind nicht dazu bevollmächtigt, Verträge im Namen der DIVA AGENTUR abzuschließen, zu erweitern oder inhaltlich zu ändern.
3) Verträge bestehen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und der DIVA AGENTUR, nicht zwischen dem Auftraggeber und den Models/Hostessen/Promotoren.
§ 4 Abwerbeverbot
1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, kein direktes Vertragsverhältnis mit den Models/Hostessen/Promotoren, die die DIVA AGENTUR vermittelt, einzugehen. Er darf die Models/Hostessen/Promotoren nicht abwerben, nicht aushilfsweise oder fest anstellen und sie nicht an Dritte vermitteln.
2) Dies gilt auch für die Dauer von 24 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber.
3) Im Falle der Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung ist ein pauschaler Schadensersatz von 3.000,00 € pro Zuwiderhandlung und Person zu bezahlen.
§ 5 Lieferzeit und Lieferverpflichtungen
1) Die in der jeweilig gesondert getroffenen Vereinbarung angegebenen Liefer- und Leistungstermine sind vorbehaltlich der Regelung in § 3 Abs. 2 verbindlich.
2) Die DIVA AGENTUR wird von der Lieferverpflichtung frei, wenn sie an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren Umständen gehindert wird, die sie trotz der nach den Umständen des Falles erforderlichen Sorgfalt nicht mit zumutbaren Mitteln abwenden konnte, z.B. bei höherer Gewalt, Krieg, Betriebsstörungen wie Streik oder Aussperrung (auch durch Dritte), behördlichen Eingriffen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Epidemien, Busunglück usw., und wenn durch die oben angegebenen Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich wird.
§ 6 Zahlung, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Rücktritt
1) So weit DIVA AGENTUR mit dem Auftraggeber eine Anzahlung auf die Auftragssumme vereinbart, ohne dass der genaue Veranstaltungstermin feststeht, wird die Anzahlung spätestens 7 Tage vor dem zu bestimmenden Veranstaltungszeitpunkt fällig
2) Der Betrag aus Rechnungen der DIVA AGENTUR ist unverzüglich ohne Skonto oder anderen Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig und auf eines der angegebenen Konten der DIVA AGENTUR zu zahlen.
3) Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig titulierte Forderungen des Auftraggebers.
4) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, so weit es auf Ansprüchen aus demselben Vertrag beruht.
5) Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder kündigt er den Vertrag, so trägt er die bis zum Zeitpunkt der Abbestellung/Stornierung angefallenen Kosten. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt.
§ 7 Beanstandungen
1) Etwaige Beanstandungen hat der Auftraggeber unverzüglich mündlich, fernmündlich, per Telefax oder per E-Mail an DIVA AGENTUR bzw. an die zuständige Projektleitung zu richten.
2) Bei Anlieferung von Waren hat der Auftraggeber diese unverzüglich zu prüfen. Mängel an gelieferten Waren oder sonstigen Leistungen von DIVA AGENTUR muss der Auftraggeber unverzüglich gegenüber DIVA AGENTUR oder der zuständigen Projektleitung rügen. § 377 HGB gilt sinngemäß.
3) Kommt der Auftraggeber seiner Mitteilungspflicht gem. Ziffer § 6 Abs1,2 nicht fristgerecht nach oder können Mängel der Leistung aufgrund des Verhaltens des Auftraggebers nicht rechtzeitig, während oder bis zum Ende der Veranstaltung, behoben werden, kann der Auftraggeber daraus keine Schadensersatzansprüche gegen DIVA AGENTUR herleiten
§ 8 Garantien
Sämtliche Erklärungen, die DIVA AGENTUR im Zusammenhang mit diesem Vertrag abgibt (z.B. Leistungsbeschreibungen) enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie durch DIVA AGENTUR. Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen der DIVA AGENTUR über die Übernahme einer Garantie maßgeblich.
§ 9 Änderungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dasselbe gilt im Hinblick auf dieses Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden der Vertragsparteien bestehen nicht.
§ 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Hannover.
§ 11 Salvatorische Klausel
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen vertraglichen Bestimmungen verpflichten sich die Vertragsparteien, diese unverzüglich im Wege ergänzender Vereinbarungen durch eine solche schriftliche Abrede zu ersetzen, die dem Ergebnis der unwirksamen Bestimmungen wirtschaftlich am nächsten kommt.